Aceptación de costos

Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen

Leider übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Gestalttherapie nicht, da die Gestalttherapie - wie auch eine Vielzahl anderer, durchaus etablierter und erfolgreicher Verfahren - nicht zu den sogenannten "Richtlinienverfahren" zählt.

Bei den Gesetzlichen Krankenkassen sind erzeit sind als Kassenleistung nur drei Verfahren anerkannt:

  • analytische Psychotherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie

Alle anderen Verfahren sind derzeit nicht als Kassenleistung anerkannt:

  • Gesprächspsychotherapie
  • Gestalttherapie
  • Psychodrama
  • Paartherapie
  • Systemische Therapie
  • und so weiter...

Zahlung nur bei "seelischer Krankheit"

Zusätzlich zur Beschränkung auf die drei oben genannten Richtlinien-verfahren zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie nur, wenn der Patient eine „seelische Krankheit“ hat (Diagnose nach ICD-10 oder DSM III), also:

  • Ängste
  • Depressionen
  • Neurosen
  • Borderline-Syndrom
  • Psychosen
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Burn-out Syndrom
  • Therapie von Traumen
  • Essstörungen

Nicht jeder Psychotherapeut der drei Richtlinienverfahren ist auch kassenzugelassen! Eine Liste von kassenzugelassenen Psycho-therapeuten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder von der Psychotherapeutenkammer oder über die Datenbank des Berufsverbandes: www.psychotherapeutenliste.de