Aceptación de costos
Selbstzahler
Weil die Krankenkassen psychotherapeutische Leistungen nur sehr eingeschränkt abdecken, zahlen die meisten meiner Klienten ihre Therapiestunden aus der eigenen Tasche.
Wie viele Kollegen bemühe auch ich mich, bei den Honorarvereinbarungen auf die finanziellen Möglichkeiten meiner Klienten einzugehen.
Als Psychotherapeutin kann ich Ihnen aber zusätzlich eine ganze Reihe von Leistungen anbieten, die fachlich außerordentlich sinnvoll und für Ihre psychische Gesundheit und Stabilität nützlich und hilfreich sind.
Auch bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten müssten diese Leistungen privat bezahlt werden:
- Selbsterfahrung und Selbstentfaltung ohne medizinische Indikation
- Selbstbehauptungstraining, Stressbewältigung oder Entspannungsverfahren sofern keine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt
- Präventive Maßnahmen: Allgemeine Psychohygiene, Förderung von Kommunikation in Beziehung, Familie, Beruf
- Sexualtherapie, Paartherapie und Familientherapie, Kindertherapie.
- Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebensphasen ohne psychotherapeutische Indikation, wie Schwangerschaft, Elternwerden,Berufswahl, allgemeine Lebenshilfe, Beziehungsprobleme, emotionale Verstrickungen in Partnerschaft.
Private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen
Falls Sie privat versichert sind oder über eine Zusatzversicherung verfügen, sollten Sie vor Beginn der Behandlung mit ihrer Krankenversicherung klären, ob und welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen:
Falls Sie nach einem ersten Vorgespräch den Eindruck haben, Sie möchten gerne mit mir arbeiten, dann stellen Sie einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung.Ein Musteranschreiben und einen Kostenvoranschlag erhalten Sie von mir. Die Kasse wird dann entweder formlos eine Genehmigung aussprechen oder die Formblätter versenden, die von mir ausgefüllt werden und wiederum an die Kasse geschickt werden, damit dort schließlich entschieden werden kann.
Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen
Leider übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Gestalttherapie nicht, da die Gestalttherapie - wie auch eine Vielzahl anderer, durchaus etablierter und erfolgreicher Verfahren - nicht zu den sogenannten "Richtlinienverfahren" zählt.
Bei den Gesetzlichen Krankenkassen sind erzeit sind als Kassenleistung nur drei Verfahren anerkannt:
- analytische Psychotherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
Alle anderen Verfahren sind derzeit nicht als Kassenleistung anerkannt:
- Gesprächspsychotherapie
- Gestalttherapie
- Psychodrama
- Paartherapie
- Systemische Therapie
- und so weiter...
Zahlung nur bei "seelischer Krankheit"
Zusätzlich zur Beschränkung auf die drei oben genannten Richtlinien-verfahren zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie nur, wenn der Patient eine „seelische Krankheit“ hat (Diagnose nach ICD-10 oder DSM III), also:
- Ängste
- Depressionen
- Neurosen
- Borderline-Syndrom
- Psychosen
- Psychosomatische Beschwerden
- Burn-out Syndrom
- Therapie von Traumen
- Essstörungen
Nicht jeder Psychotherapeut der drei Richtlinienverfahren ist auch kassenzugelassen! Eine Liste von kassenzugelassenen Psycho-therapeuten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder von der Psychotherapeutenkammer oder über die Datenbank des Berufsverbandes: www.psychotherapeutenliste.de

